Wohltuendes
Gerne können Sie unsere Leistungen auch als primär präventive Privatleistung ohne Rezept jeder Zeit in Anspruch nehmen.
Privatleistungen
Die Vergütungen unserer Leistungen bei Behandlungen mit Privatverordnungen richten sich nach den Empfehlungen der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) von 2015 und erfolgt in Form einer Rechnungsstellung am Ende der ärztlich vorgebenden Einheiten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattung.
Gerne können Sie unsere Leistungen auch als primär präventive Privatleistung ohne Rezept jeder Zeit in Anspruch nehmen.