Liebe Besucher des Ritterbads,
wir haben für Sie geöffnet!
Die aktuellen Covid-19 Regelungen der Bundesregierung vom 28.10.2020 erlauben eine Fortführung von physiotherapeutischen Leistungen.
Wir sind weiterhin für Sie da und behandeln Sie gerne auf Basis einer Verordnung!
Ab 18.01.2021 - FFP2-Maske:
Jedoch ist das Tragen der FFP2-Masken für Patienten Pflicht, wie aus der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar hervorgeht:
“Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels-und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bezw. Kunden und Patienten.”
Einschränkungen ab 02.11.2020:
- Auf Grund der Maßnahmen der Bundesregierung bleibt die Sauna und das Schwimmbad geschlossen.
- Da der Amateur- und Freizeitsport eingestellt wird, müssen die Aquapräventionskurse leider ausgesetzt werden.
Falls Sie Fragen zur aktuellen Situation haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Wir freuen uns auf Sie und
bleiben Sie gesund wünscht Ihnen
Ihr Ritterbad-Team